Checkliste: Sanierung denkmalgeschützter Bauten
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt die energetische Sanierung von erhaltenswerter Bausubstanz.
1. Experten konsultieren
Zu Beginn sollten Sie einen anerkannten Sachverständigen (KfW-Effizienzhaus Denkmal) hinzuziehen. Dies ist auch eine Voraussetzung für die KfW-Förderung. Die richtigen Fachleute finden Sie in der Expertenliste auf der Webseite der Deutschen Energie-Agentur (dena).
2. Förderkriterien
Förderungswürdige Denkmalimmobilien müssen bestimmte KfW-Kriterien erfüllen. Beispielsweise darf der Energiebedarf nach Sanierung nur 60 Prozent über dem Bedarf von vergleichbaren Neubauten liegen.
3. Vereinfachte Förderkriterien
Kann der angestrebte Energiebedarf aufgrund hoher Auflagen seitens des Denkmalschutzes nicht erreicht werden, bietet die KfW erleichterte Fördervoraussetzungen.
4. Fördergelder
Ein KfW-Effizienzhaus Denkmal wird je nach Umfang der geplanten Sanierung mit bis zu 100.000 € Kredit je Wohneinheit gefördert. Ferner sind ein Tilgungszuschuss und ein nicht rückzahlungspflichtiger Investitionszuschuss möglich. Mehr Informationen sind auf der KfW-Webseite unter dem Stichwort „Effizienzhaus Denkmal“ einsehbar.
Die Karte der Akteure
Wo befindet sich die nächste Energiegenossenschaft? Wo das nächste Bioenergiedorf? Entdecken Sie zahlreiche Projekte, Unternehmen und Kommunen, die die Energiewende im Land vorantreiben.